Amtliche Führerscheine
In Deutschland sind zwei Führerscheine für Sportbootfahrer vom Gesetz vorgeschrieben:
- amtlicher Sportbootführerschein Binnen (für führerscheinpflichtige Binnengewässer und Flüsse)
- amtlicher Sportbootführerschein See (für Küstengewässer)
Freiwillig amtliche Führerscheine
Neben den beiden vom Gesetz vorgeschriebenen Führerscheinen gibt es sogenannte freiwillig amtliche Führerscheine. Diese muss man nicht zwingend erwerben, jedoch verlangen Vercharterer von Jollen oder Yachten einen entsprechenden Befähigungsnachweis zum Führen der jeweiligen Sportboote.
Diesen Nachweis können Sie nur mit den freiwillig amtlichen Führerscheinen erbringen, da bei deren Ausbildung wichtige Lehrinhalte zum eigenständigen Führen eines Sportbootes für die jeweiligen Reviere (küstennahe Gewässer und hohe See) vermittelt werden. Die ehemaligen DSV-Führerscheine (A, BR, BK, C ) gibt es ab 01.01.2003 nicht mehr.